Mehrheitsprinzip
Mehrheitsprinzip bezeichnet den demokratischen Grundsatz, nach dem Entscheidungen grundsätzlich nach der Mehrheit der abgegebenen oder gesetzlich bestimmten Stimmen getroffen werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Das Prinzip ermöglicht verbindliche Entscheidungen, wird aber durch Grundrechte, Minderheitenschutz und besondere Mehrheitserfordernisse begrenzt
Beispiel
Der Bundestag beschließt ein einfaches Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit
Häufige Fragen
Wo ist der Begriff rechtlich verankert?
Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.
Kann die Regel politisch frei verändert werden?
Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
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