|

Bund-Länder-Streit

Der Bund-Länder-Streit ist ein verfassungsgerichtliches Verfahren über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder. Er betrifft insbesondere Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Grundgesetzes, die Verteilung von Zuständigkeiten oder die Erfüllung bundesstaatlicher Pflichten. Antragsteller und Antragsgegner sind grundsätzlich der Bund und ein Land oder mehrere Länder. Das Bundesverfassungsgericht klärt verbindlich, ob eine beanstandete Maßnahme oder Unterlassung die verfassungsrechtliche Kompetenz- und Pflichtenordnung verletzt.

Gegenstand

Typisch sind Konflikte über Gesetzgebungskompetenzen, Verwaltungszuständigkeiten oder die Bundestreue.

Beispiel

Ein Land macht geltend, der Bund greife durch eine Maßnahme in seinen verfassungsrechtlich geschützten Zuständigkeitsbereich ein.

Häufige Fragen

Wozu dient das Verfahren?

Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.

Wer entscheidet?

Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.

Verwandte Begriffe

Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz

Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Grundrechtsbindung Privater

    Grundrechtsbindung Privater bezeichnet die Frage, in welchem Umfang Grundrechte Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen beeinflussen. Art. 1 Abs. 3 GG bindet unmittelbar die öffentliche Gewalt, nicht grundsätzlich den privaten Bürger. Grundrechtliche Wertungen wirken jedoch über Schutzpflichten, gesetzliche Vorschriften und die grundrechtskonforme Auslegung des Privatrechts. In besonderen Konstellationen kann die Bindung privater Akteure wegen ihrer Machtstellung oder öffentlichen…

  • Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

    Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bezeichnet das Grundrecht auf Schutz persönlich genutzter IT-Systeme vor heimlichem staatlichem Zugriff und Manipulation. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • | | |

    Subjektives Nettoprinzip

    Das subjektive Nettoprinzip verlangt, bei der Einkommensteuer unvermeidbare private Aufwendungen zu verschonen, die zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie notwendig sind. Erst das danach verbleibende Einkommen zeigt die frei verfügbare steuerliche Leistungsfähigkeit. Umgesetzt wird das Prinzip insbesondere durch Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und bestimmte Abzüge. Es verbindet den allgemeinen Gleichheitssatz mit Menschenwürde,…

  • Jedermann-Grundrecht

    Jedermann-Grundrecht bezeichnet ein Grundrecht, das grundsätzlich jedem Menschen unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit zusteht. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Bundesratsmitglied

    Bundesratsmitglied bezeichnet ein von einer Landesregierung bestelltes Mitglied des Bundesrates. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit…

  • |

    Sozialistengesetz

    Das Sozialistengesetz war die gebräuchliche Bezeichnung für das Reichsgesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie von 1878. Es erlaubte Verbote sozialdemokratischer Vereine, Versammlungen und Druckschriften sowie Aufenthaltsbeschränkungen und Ausweisungen. Die sozialdemokratische Partei als Wahlorganisation und ihre Reichstagskandidaturen wurden nicht vollständig verboten. Das mehrfach verlängerte Ausnahmegesetz galt bis 1890, unterdrückte die Bewegung erheblich, verhinderte ihren politischen…