Grundrechtsdogmatik

Grundrechtsdogmatik bezeichnet die systematische Lehre von Struktur, Prüfung und Wirkung der Grundrechte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff ist damit für Reichweite und Durchsetzung verfassungsrechtlicher Freiheit besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Sie ordnet insbesondere Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, Schutzpflichten und Grundrechtskonkurrenzen

Beispiel

Ein Gericht prüft zunächst Schutzbereich und Eingriff und anschließend die verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils betroffene Grundrecht, seine verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wann liegt eine Verletzung vor?

Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliche Gewalt den Schutzbereich beeinträchtigt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Verwandte Begriffe

Grundrechte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Freies Mandat

    Das freie Mandat bezeichnet die verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit eines Abgeordneten bei der Ausübung seines parlamentarischen Amtes. Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sind Bundestagsabgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Weder Wähler noch Parteien oder Fraktionen können ihnen rechtsverbindlich vorschreiben, wie sie abzustimmen…

  • Parteienfinanzierung

    Parteienfinanzierung bezeichnet die rechtlich geregelte Beschaffung, Verwendung und Offenlegung der finanziellen Mittel politischer Parteien. Parteien finanzieren sich zunächst selbst, insbesondere durch Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden, Unternehmens- und Veranstaltungseinnahmen sowie Vermögenserträge. Ergänzend erhalten anspruchsberechtigte Parteien eine staatliche Teilfinanzierung nach §§ 18 ff. PartG. Verfassungsrechtlich maßgeblich sind Staatsfreiheit, Chancengleichheit und die öffentliche Rechenschaft über Herkunft und Verwendung…

  • | | | |

    Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes

    Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes liegt vor, wenn das schädigende Verhalten in einem inneren und äußeren Zusammenhang mit einer hoheitlichen Aufgabe steht. Entscheidend ist die Funktion, nicht der beamtenrechtliche Status des Handelnden. Deshalb können auch Angestellte, Beliehene oder andere Personen ein öffentliches Amt ausüben. Rein privatrechtlich-fiskalisches Verhalten genügt dagegen grundsätzlich nicht. Die Abgrenzung bestimmt,…

  • |

    Leistungsprinzip

    Das Leistungsprinzip verlangt, öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Es folgt insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 GG und prägt Einstellung, Beförderung und sonstige statusrelevante Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Abstammung, Beziehungen oder sachfremde Erwägungen dürfen nicht entscheidend sein. Der Dienstherr besitzt einen Beurteilungsspielraum, muss Bewerber aber nach einheitlichen Kriterien vergleichen, die…

  • Verfassungstreue

    Verfassungstreue bezeichnet die Pflicht oder Erwartung, die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu achten und nicht aktiv zu bekämpfen. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die…

  • |

    Wahlvorstand

    Der Wahlvorstand ist das ehrenamtlich tätige Wahlorgan für einen Wahlbezirk oder die Feststellung eines Briefwahlergebnisses. Er besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mehreren Beisitzern. Am Wahltag sorgt er für einen ordnungsgemäßen Ablauf, wahrt Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit, prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, zählt die Stimmen aus und stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Tätigkeit…