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Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist das ehrenamtlich tätige Wahlorgan für einen Wahlbezirk oder die Feststellung eines Briefwahlergebnisses. Er besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und mehreren Beisitzern. Am Wahltag sorgt er für einen ordnungsgemäßen Ablauf, wahrt Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit, prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, zählt die Stimmen aus und stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest.

Tätigkeit im Wahllokal

Der Wahlvorstand richtet den Wahlraum ein, kontrolliert die Wahlurne, gibt Stimmzettel aus und überwacht die unbeobachtete Stimmabgabe. Er darf niemanden politisch beeinflussen und muss die Geheimheit der Wahl sichern.

Auszählung

Nach Ende der Wahlhandlung öffnet das Gremium die Urne und wertet die Stimmen öffentlich aus. Zweifelsfälle über die Gültigkeit eines Stimmzettels entscheidet der Wahlvorstand gemeinsam und dokumentiert das Ergebnis in einer Niederschrift.

Beispiel

Ein Stimmzettel enthält einen zusätzlichen handschriftlichen Vermerk. Der Wahlvorstand beschließt, ob dadurch der Wählerwille unklar oder das Wahlgeheimnis gefährdet und die Stimme deshalb ungültig ist.

FAQ

Sind Mitglieder des Wahlvorstands Amtsträger?

Sie üben ein öffentliches Ehrenamt aus und unterliegen besonderen Pflichten.

Darf jeder die Auszählung beobachten?

Grundsätzlich ja, solange die Tätigkeit nicht gestört wird; dies folgt aus der Öffentlichkeit der Wahl.

Wo ist das Organ geregelt?

In §§ 8 und 9 BWahlG sowie der Bundeswahlordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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