Bundesflagge

Bundesflagge bezeichnet das in Art. 22 GG festgelegte staatliche Hoheitszeichen in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Führung, Schutz und Verwendung richten sich nach Verfassungs- und einfachem Recht

Beispiel

Eine Bundesbehörde führt die Bundesflagge an ihrem Dienstgebäude

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.

Verwandte Begriffe

Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zweidrittelmehrheit

    Zweidrittelmehrheit bezeichnet eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der jeweils verfassungsrechtlich bestimmten Bezugsgröße. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die…

  • Fraktion

    Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament, die regelmäßig derselben Partei oder politisch gleichgerichteten Parteien angehören. Sie bündelt politische Positionen, organisiert die parlamentarische Arbeit und ermöglicht eine arbeitsteilige Wahrnehmung von Rede-, Antrags-, Besetzungs- und Kontrollrechten. Im Bundestag ergeben sich Bildung, Mindeststärke und Rechte vor allem aus seiner Geschäftsordnung. Die Fraktion ist von…

  • | |

    Parlamentarischer Rat

    Der Parlamentarische Rat war das von den westdeutschen Landtagen gewählte Gremium, das von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Ihm gehörten 65 stimmberechtigte Mitglieder sowie nicht stimmberechtigte Berliner Vertreter an. Präsident war Konrad Adenauer; der Hauptausschuss wurde von Carlo Schmid geprägt. Der Rat verband historische Erfahrungen, Vorgaben der Besatzungsmächte und unterschiedliche…

  • Ältestenrat

    Ältestenrat bezeichnet ein zentrales Koordinierungsorgan des Bundestages, das den Präsidenten unterstützt und Verständigungen zwischen den Fraktionen fördert. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie…

  • |

    Enteignung

    Enteignung ist der gezielte hoheitliche Entzug konkreter Eigentumspositionen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Nach Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz ist sie nur zum Wohl der Allgemeinheit und aufgrund eines Gesetzes zulässig, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Sie muss verhältnismäßig sein und setzt regelmäßig voraus, dass der Zweck nicht auf mildere Weise erreicht werden…

  • Kabinettsprinzip

    Kabinettsprinzip bezeichnet den Grundsatz, dass die Bundesregierung über gemeinsame Angelegenheiten als Kollegium berät und entscheidet. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…