Fraktion
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament, die regelmäßig derselben Partei oder politisch gleichgerichteten Parteien angehören. Sie bündelt politische Positionen, organisiert die parlamentarische Arbeit und ermöglicht eine arbeitsteilige Wahrnehmung von Rede-, Antrags-, Besetzungs- und Kontrollrechten. Im Bundestag ergeben sich Bildung, Mindeststärke und Rechte vor allem aus seiner Geschäftsordnung. Die Fraktion ist von der Partei rechtlich zu unterscheiden und besitzt eine eigenständige parlamentarische Stellung.
Aufgaben
Fraktionen bereiten Gesetzesinitiativen und Debatten vor, benennen Mitglieder für Ausschüsse und koordinieren Abstimmungen. Sie prägen damit die Arbeit des Bundestages.
Verhältnis zum Abgeordneten
Der einzelne Abgeordnete behält sein freies Mandat. Fraktionsdisziplin ist zulässig, ein rechtlich erzwingbarer Fraktionszwang dagegen nicht. Informationen zu Parteien bietet parteienrecht-faq.de.
Beispiel
Eine Fraktion verständigt sich vor einer Abstimmung auf eine gemeinsame Position; ein Mitglied stimmt aus Gewissensgründen dennoch anders.
Häufige Fragen
Ist eine Fraktion dasselbe wie eine Partei?
Nein. Die Partei wirkt gesellschaftlich und politisch; die Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament.
Muss jeder Abgeordnete einer Fraktion angehören?
Nein. Es kann auch fraktionslose Abgeordnete geben.
Verwandte Begriffe
Abgeordneter, Freies Mandat, Opposition, Bundestag
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.