Erfolgsdelikt

Erfolgsdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand neben der Handlung den Eintritt eines davon gedanklich abtrennbaren Erfolgs voraussetzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Zwischen Handlung und Erfolg müssen Kausalität und regelmäßig objektive Zurechnung bestehen. Erfolgsdelikte können vorsätzlich oder, bei entsprechender gesetzlicher Regelung, fahrlässig begangen werden.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Bei der Körperverletzung muss die Handlung eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung hervorrufen.

Häufige Fragen

Warum ist Erfolgsdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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