Dauerdelikt

Dauerdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter einen rechtswidrigen Zustand nicht nur herbeiführt, sondern durch fortdauerndes Verhalten aufrechterhält. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Vollendung und Beendigung fallen zeitlich auseinander. Das wirkt sich unter anderem auf Teilnahme, Notwehr, Verjährungsbeginn und die strafprozessuale Tat aus.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Bei einer Freiheitsberaubung dauert die Tat an, solange das Opfer gegen seinen Willen festgehalten wird.

Häufige Fragen

Warum ist Dauerdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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