Begehungsdelikt

Begehungsdelikt ist eine Straftat, deren tatbestandsmäßiges Verhalten in einem aktiven Tun besteht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Es bildet den Gegenbegriff zum Unterlassungsdelikt. Maßgeblich ist der soziale Sinn des Verhaltens; auch ein äußerlich passives Verhalten kann rechtlich als aktives Tun einzuordnen sein.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter schlägt einen anderen und verwirklicht den Tatbestand durch eine aktive Körperbewegung.

Häufige Fragen

Warum ist Begehungsdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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