Tatmehrheit

Tatmehrheit liegt nach § 53 StGB vor, wenn jemand mehrere selbständige Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Für jede Tat wird zunächst eine Einzelstrafe festgesetzt; anschließend bildet das Gericht grundsätzlich eine Gesamtstrafe. Tatmehrheit setzt mehrere rechtlich selbständige Handlungen voraus.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Der Täter begeht an verschiedenen Tagen voneinander unabhängige Betrugstaten gegenüber unterschiedlichen Geschädigten.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Tatmehrheit?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Hauptverhandlung

    Hauptverhandlung ist der zentrale Abschnitt des Strafverfahrens, in dem das Gericht den Tatvorwurf öffentlich und mündlich verhandelt. Es erhebt die Beweise, hört Verfahrensbeteiligte an und entscheidet anschließend durch Urteil oder Einstellung. Grundlage sind insbesondere Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und rechtliches Gehör. Bedeutung und Voraussetzungen Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht und dem konkreten Einzelfall….

  • |

    Fahrlässigkeit

    Fahrlässigkeit: Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen vorhersehbaren sowie vermeidbaren Tatbestand verwirklicht. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung von Straftatbeständen. Maßgeblich sind das StGB und die hierzu entwickelten allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein….

  • Schuld im Strafrecht

    Schuld im Strafrecht bezeichnet die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Tat. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der…

  • Alternative Kausalität

    Alternative Kausalität liegt vor, wenn mehrere Bedingungen unabhängig voneinander gesetzt werden und jede für sich den Erfolg zur selben Zeit herbeigeführt hätte. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen….

  • Privilegierung im Strafrecht

    Privilegierung im Strafrecht ist ein gegenüber einem Grunddelikt selbständiger Tatbestand mit zusätzlichen Merkmalen und einem milderen gesetzlichen Strafrahmen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • |

    Anklage

    Die Anklage ist die schriftliche Erklärung der Staatsanwaltschaft, mit der sie einem Gericht einen konkreten Tatvorwurf zur Entscheidung unterbreitet. Sie wird erhoben, wenn nach Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht besteht. Die Anklageschrift bestimmt, über welche Tat das Gericht verhandeln soll, und leitet das Zwischenverfahren ein. Erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird der Beschuldigte zum…