Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht ist das besondere Strafrecht für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Heranwachsende. Es stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt und unterscheidet sich deshalb bei Verfahren und Rechtsfolgen vom allgemeinen Strafrecht. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz. Mögliche Reaktionen sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Das JGG gilt stets für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden entscheidet die Reife oder die Art der Tat über seine Anwendung.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Ein 16-jähriger Ersttäter erhält wegen eines Ladendiebstahls eine erzieherische Weisung.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Jugendstrafrecht?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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