Jugendstrafvollzug
Jugendstrafvollzug ist der Vollzug einer Jugendstrafe in einer dafür vorgesehenen Einrichtung. Er soll den Verurteilten befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu leben, und zugleich die Allgemeinheit schützen. Bildung, Ausbildung, soziale Förderung und therapeutische Angebote haben deshalb besonderes Gewicht. Die Einzelheiten regeln die Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder unter Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen und des Erziehungsgedankens.
Rechtliche Einordnung
Jugendstrafvollzug unterscheidet sich in Zielsetzung und Ausgestaltung vom Erwachsenenvollzug. Vollzugsplanung und individuelle Förderung stehen im Mittelpunkt.
Voraussetzungen und Folgen
Eingriffe in Rechte des Gefangenen benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen verhältnismäßig sein. Gegen Maßnahmen besteht gerichtlicher Rechtsschutz.
Beispiel
Ein jugendlicher Gefangener erhält im Vollzug die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen und an einem sozialen Training teilzunehmen.
Häufige Fragen
Wo ist Jugendstrafvollzug geregelt?
Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.