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Rasterfahndung

Rasterfahndung ist der automatisierte Abgleich großer personenbezogener Datenbestände anhand bestimmter Prüfungsmerkmale, um Personen herauszufiltern, die für ein Strafverfahren als Verdächtige oder Kontaktpersonen bedeutsam sein könnten. Die Maßnahme betrifft auch zahlreiche Unbeteiligte und setzt deshalb eine Straftat von erheblicher Bedeutung sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus. Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden. Regelmäßig ist eine richterliche Anordnung erforderlich; nach Abschluss gelten Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschungsvorschriften.

Rechtliche Bedeutung

Der Datenabgleich soll Ermittlungsansätze aus verstreuten Beständen gewinnen, verlangt aber strikte Begrenzung und Verhältnismäßigkeit.

Voraussetzungen und Folgen

Staatsanwaltschaft und Gericht müssen Datenquellen, Merkmale, Ziel und Umfang konkret festlegen. Eine anlasslose allgemeine Suche ist unzulässig.

Beispiel

Nach einer schweren Anschlagsserie sollen Meldedaten mit bekannten Reise- und Kontaktmerkmalen abgeglichen werden. Ein Gericht begrenzt den Datenumfang und die Suchkriterien.

Häufige Fragen

Werden nur Verdächtige erfasst?

Nein. Auch Daten Unbeteiligter können einbezogen sein, weshalb hohe Eingriffsvoraussetzungen gelten.

Ist immer ein Richter nötig?

Grundsätzlich ja; bei Gefahr im Verzug bestehen eng begrenzte Eilregelungen.

Was geschieht mit irrelevanten Daten?

Sie sind nach Maßgabe der gesetzlichen Zweckbindungs- und Löschungsvorschriften zu behandeln.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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