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Durchsuchung im Strafverfahren

Durchsuchung im Strafverfahren ist die gezielte Suche nach Personen, Beweismitteln oder Einziehungsgegenständen in Wohnungen, Räumen, Sachen oder an einer Person. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich.

Rechtliche Bedeutung

Die Maßnahme bedarf einer gesetzlichen Grundlage, eines Durchsuchungszwecks und grundsätzlich richterlicher Anordnung. Sie muss verhältnismäßig sein; bei Gefahr im Verzug gelten begrenzte Ausnahmen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Auf richterliche Anordnung durchsuchen Ermittler die Wohnung nach dem in der Tat verwendeten Computer.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Durchsuchung im Strafverfahren?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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