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Typisierungsbefugnis

Typisierungsbefugnis ist der verfassungsrechtlich anerkannte Spielraum des Gesetzgebers, vielfältige Lebenssachverhalte durch pauschale, generalisierende und leicht vollziehbare Regeln zu ordnen. Er muss nicht jede Besonderheit erfassen, solange die Typisierung an einen realitätsgerechten Regelfall anknüpft, Härten nur begrenzt auftreten und Verwaltungsvereinfachung oder Praktikabilität die Abweichungen rechtfertigen. Je intensiver die Belastung und je größer die Zahl atypisch Betroffener, desto strengere Anforderungen stellt der Gleichheitssatz.

Pauschalierung und Gleichheit

Die Typisierungsbefugnis begrenzt die Einzelfallgenauigkeit des Gleichheitssatzes und steht neben Pauschalierung, Folgerichtigkeitsgebot und Verhältnismäßigkeit. Steuerbeispiele bietet steuerrecht-faq.de.

Beispiel

Der Gesetzgeber verwendet einen pauschalen Freibetrag, obwohl die tatsächlichen Aufwendungen einzelner Steuerpflichtiger geringfügig höher oder niedriger liegen.

FAQ

Muss jede Ausnahme geregelt werden?

Nein. Seltene atypische Fälle dürfen unberücksichtigt bleiben.

Was begrenzt die Typisierung?

Realitätsbezug, Belastungsintensität und Zahl der Härtefälle.

Ist Verwaltungsvereinfachung ein Grund?

Ja, wenn die entstehenden Ungleichheiten verhältnismäßig bleiben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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