Systemgerechtigkeit

Systemgerechtigkeit bezeichnet die Anforderung, dass gesetzliche Einzelregelungen mit den tragenden Grundentscheidungen des jeweiligen Regelungssystems vereinbar bleiben. Widersprüche und Ausnahmen können gleichheitsrechtlich problematisch sein, wenn sie vergleichbare Fälle ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln. Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber jedoch nicht, ein einmal gewähltes System unverändert beizubehalten. Er darf es neu ordnen, muss den Systemwechsel aber nachvollziehbar, widerspruchsfrei und unter Beachtung von Gleichheit, Vertrauen und Übergangsproblemen gestalten.

Systembindung und Gestaltungsfreiheit

Systemgerechtigkeit steht zwischen Gleichheitssatz, Folgerichtigkeitsgebot und Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Grundrechtsmaßstäbe erläutert grundrechte-faq.de.

Beispiel

Ein Gesetz schafft innerhalb eines einheitlichen Fördersystems ohne erkennbaren Grund eine Ausnahme nur für eine vergleichbare kleine Gruppe.

FAQ

Ist Systemwidrigkeit automatisch verfassungswidrig?

Nein. Entscheidend ist, ob eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung entsteht.

Darf der Gesetzgeber Systeme wechseln?

Ja. Der Wechsel muss verfassungsgemäß ausgestaltet sein.

Wo ist der Begriff besonders wichtig?

Unter anderem im Steuer-, Sozial- und Besoldungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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