Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Er begründet ein Dauerschuldverhältnis mit gegenseitigen Haupt- und Nebenpflichten. Inhalt und Durchführung werden nicht nur durch die Vereinbarung, sondern auch durch zwingende Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt. Für den Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, etwa zu Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung.

Pflichten der Vertragsparteien

Der Arbeitnehmer schuldet die vereinbarte Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber schuldet insbesondere Vergütung, Beschäftigung, Fürsorge und den Schutz von Leben und Gesundheit. Beide Seiten müssen auf die Rechte und Interessen des Vertragspartners Rücksicht nehmen.

Form und Nachweis

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei zustande kommen. Befristungen und bestimmte Abreden benötigen jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Form. Zudem muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz dokumentieren.

Beispiel

Ein Unternehmen stellt einen Angestellten für 40 Wochenstunden gegen Monatsgehalt ein und vereinbart eine Probezeit. Damit entstehen die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten unabhängig davon, ob bereits alle Einzelheiten schriftlich festgehalten sind.

Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam?

Grundsätzlich ja. Ausnahmen gelten insbesondere für die wirksame Befristung und andere formbedürftige Vereinbarungen.

Kann der Vertrag frei gestaltet werden?

Nur innerhalb gesetzlicher, tariflicher und kollektivrechtlicher Grenzen. Unwirksame Klauseln werden nicht allein durch Unterschrift wirksam.

Verwandte Begriffe

Kündigung, Abfindung, Probezeit, Vergütung, Weisungsrecht.

Allgemeine vertragsrechtliche Grundlagen erläutert zivilrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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