Hausratsteilung
Die Hausratsteilung ist die Verteilung der während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafften und genutzten Haushaltsgegenstände anlässlich der Trennung oder Scheidung. Maßgeblich sind Eigentum, Billigkeit und die Bedürfnisse beider Ehegatten sowie gemeinsamer Kinder. Zum Hausrat können Möbel, Haushaltsgeräte und andere Gegenstände der Haushaltsführung gehören. Persönliche Sachen, beruflich genutzte Gegenstände und reine Kapitalanlagen zählen regelmäßig nicht dazu.
Eigentum und Überlassung
Gegenstände im gemeinsamen Eigentum werden nach Billigkeit verteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Gegenstand im Alleineigentum eines Ehegatten dem anderen zur Nutzung überlassen werden.
Abgrenzung
Hausrat ist von sonstigem Vermögen und vom Zugewinnausgleich zu unterscheiden. Für die Ehewohnung gelten eigene Regeln.
Beispiel
Der Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend leben, kann ein besonderes Interesse an der Nutzung der bisherigen Kinderzimmermöbel haben.
Häufige Fragen
Gehört ein Pkw zum Hausrat?
Nur wenn er überwiegend der gemeinsamen Haushalts- und Familienführung diente; sonst ist er regelmäßig Vermögensgegenstand.
Muss alles hälftig verteilt werden?
Nein. Entscheidend ist eine angemessene Gesamtverteilung nach den gesetzlichen Kriterien.
Verwandte Begriffe
Scheidungsfolgen, Güterstand, Trennung. Ergänzend: info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.