Abwägungsgesetz
Abwägungsgesetz Abwägungsgesetz bezeichnet in der Prinzipientheorie die Aussage, dass eine Beeinträchtigung eines Rechtsprinzips umso gewichtiger gerechtfertigt sein muss, je intensiver sie ausfällt. Der Nutzen für das gegenläufige Prinzip muss die konkrete Eingriffsintensität tragen. Das Gesetz strukturiert vor allem die Angemessenheitsprüfung innerhalb der Verhältnismäßigkeit. Es liefert keine automatische Entscheidung, verlangt aber eine transparente Zuordnung von Intensität, Gewicht und tatsächlicher Gewissheit der berührten Belange.
Einordnung
Das Abwägungsgesetz zwingt den Rechtsanwender, die Nachteile für das zurücktretende Prinzip und die Bedeutung der Förderung des anderen Prinzips ausdrücklich gegenüberzustellen.
Bedeutung und Abgrenzung
Es ist vom Erforderlichkeitsgrundsatz zu unterscheiden. Erforderlichkeit fragt nach einem gleich wirksamen milderen Mittel; Abwägung prüft, ob der verbleibende Nachteil noch angemessen ist.
Beispiel
Ein vollständiges Demonstrationsverbot greift sehr schwer in die Versammlungsfreiheit ein. Es kann nur gerechtfertigt sein, wenn der Schutz eines gegenläufigen Verfassungsguts entsprechend gewichtig und konkret gefährdet ist.
Häufige Fragen
Ist das Abwägungsgesetz eine gesetzliche Vorschrift?
Nein. Es ist ein rechtsphilosophisches und dogmatisches Strukturmodell der Prinzipienabwägung.
Ersetzt es richterliche Wertung?
Nein. Es macht Wertungen sichtbar und begründungspflichtig, nimmt sie dem Richter aber nicht ab.
Wo wird es praktisch bedeutsam?
Vor allem bei der Angemessenheit von Grundrechtseingriffen und bei kollidierenden Verfassungsgütern.
Zusammenhänge und Quellen
Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.
Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.