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Interne Moral des Rechts

Interne Moral des Rechts Interne Moral des Rechts bezeichnet bei Lon L. Fuller die Verfahrens- und Formanforderungen, die eine Ordnung erfüllen muss, um Menschen durch Regeln zu lenken. Dazu zählen Allgemeinheit, Bekanntgabe, Zukunftsbezug, Verständlichkeit, Widerspruchsfreiheit, Befolgbarkeit, relative Beständigkeit und Übereinstimmung amtlichen Handelns mit verkündeten Regeln. Diese Anforderungen begründen keine vollständige materielle Gerechtigkeit, verbinden Recht aber mit Mindestbedingungen verantwortlicher, nicht willkürlicher Herrschaft.

Einordnung

Fuller versteht Legalität als moralisch bedeutsame Beziehung zwischen Regelgeber und Normadressat. Wer Verhalten durch Recht steuern will, muss den Betroffenen Regeln zugänglich machen und selbst regelkonform handeln.

Bedeutung und Abgrenzung

Die interne Moral unterscheidet sich von inhaltlichen Gerechtigkeitsmaßstäben. Auch eine ungerechte Ordnung kann einzelne Legalitätsanforderungen erfüllen, doch systematische Missachtung zerstört ihre Fähigkeit, als Recht zu funktionieren.

Beispiel

Eine Behörde bestraft Bürger aufgrund geheimer, rückwirkend wechselnder und widersprüchlicher Anweisungen. Mehrere Grundsätze der internen Moral des Rechts sind verletzt, weil verlässliche Regelorientierung unmöglich wird.

Häufige Fragen

Ist die interne Moral dasselbe wie Menschenrechte?

Nein. Sie betrifft vor allem Form und Verfahren rechtlicher Steuerung, nicht den vollständigen materiellen Menschenrechtsschutz.

Warum heißt sie Moral des Rechts?

Weil regelgeleitete Herrschaft den Normadressaten als verantwortlichen Akteur achten und faire Orientierung ermöglichen soll.

Welche Nähe besteht zum Rechtsstaat?

Bestimmtheit, Publizität, Vertrauensschutz und Bindung staatlichen Handelns weisen deutliche Überschneidungen auf.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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