Nürnberger Prozesse
Die Nürnberger Prozesse waren alliierte Strafverfahren gegen führende Verantwortliche des nationalsozialistischen Regimes nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Hauptkriegsverbrecherprozess verhandelte der Internationale Militärgerichtshof von 1945 bis 1946 über Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verbrecherische Organisationen. Zwölf weitere amerikanische Verfahren folgten. Die Prozesse stärkten den Grundsatz individueller strafrechtlicher Verantwortung nach Völkerrecht, blieben wegen ihrer Siegerjustiz-Problematik und rückwirkungsrechtlicher Fragen aber Gegenstand kritischer Debatten.
Historische Einordnung
Das Londoner Statut schuf Gericht, Zuständigkeit und Tatbestände des Hauptverfahrens. Angeklagt wurden 24 Personen; nicht gegen alle kam es zu einer Sachentscheidung.
Rechtliche Bedeutung
Die Verteidigung, nur staatlich oder auf Befehl gehandelt zu haben, schloss persönliche Verantwortung nicht automatisch aus. Zugleich entwickelten die Urteile Maßstäbe des Völkerstrafrechts fort.
Beispiel
Ein Regierungsmitglied konnte wegen seiner individuellen Beteiligung an einem Angriffskrieg angeklagt werden, obwohl es sich auf staatliche Beschlüsse berief.
Häufige Fragen
Gab es nur einen Nürnberger Prozess?
Nein. Auf den internationalen Hauptprozess folgten zwölf weitere Verfahren vor amerikanischen Militärgerichten.
Wurden nur Todesurteile verhängt?
Nein. Es gab Todes- und Freiheitsstrafen sowie Freisprüche.
Welche dauerhafte Bedeutung besteht?
Die Verfahren beeinflussten Völkerstrafrecht, Menschenrechtsschutz und spätere internationale Strafgerichte.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.