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Cookies und Tracking

Cookies und Tracking bezeichnet den Einsatz kleiner Speicherinformationen und ähnlicher Techniken, mit denen Webseiten Endgeräte wiedererkennen, Einstellungen speichern oder das Verhalten von Nutzern über Seiten und Dienste hinweg verfolgen können. Rechtlich sind der Zugriff auf das Endgerät und die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten getrennt zu prüfen. Technisch notwendige Vorgänge können ohne Einwilligung zulässig sein; Analyse- oder Werbetracking benötigt häufig eine vorherige, informierte und freiwillige Zustimmung.

Rechtliche Einordnung

Für das Speichern oder Auslesen von Informationen im Endgerät ist insbesondere § 25 TDDDG maßgeblich; für anschließende Datenverarbeitungen gilt die DSGVO. Beide Prüfungsebenen können unterschiedliche Rechtsgrundlagen verlangen.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Ist eine Einwilligung erforderlich, muss sie vor dem Zugriff erteilt und leicht widerrufbar sein. Eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung verlangt echte Wahlfreiheit. Unzulässiges Tracking kann aufsichtsbehördliche Maßnahmen und Ansprüche des Betroffenen auslösen.

Abgrenzung

Nicht jedes Cookie dient dem Tracking und nicht jedes Tracking verwendet Cookies. Session-Cookies können für eine ausdrücklich gewünschte Funktion erforderlich sein. Werden personenbezogene Daten gebildet, ist zusätzlich das Datenschutzrecht zu beachten.

Beispiel

Ein Onlineshop speichert den Warenkorb technisch notwendig. Ein zusätzliches Werbenetzwerk soll den Nutzer seitenübergreifend profilieren. Für dieses Werbetracking holt der Betreiber vor Aktivierung eine freiwillige Zustimmung ein.

Häufige Fragen

Sind alle Cookies einwilligungspflichtig?

Nein. Für unbedingt erforderliche Speicherung oder Zugriffe kann eine gesetzliche Ausnahme gelten.

Darf Ablehnen schwieriger sein als Zustimmen?

Die Gestaltung darf die freiwillige Entscheidung nicht manipulieren oder unnötig erschweren.

Kann eine Einwilligung widerrufen werden?

Ja. Der Widerruf muss grundsätzlich ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung.

Verwandte Begriffe und Quellen

§ 25 TDDDG, DSGVO und grundrechte-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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