Europäische Union (EU)

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund mit eigenen Organen und einer eigenständigen Rechtsordnung. Sie handelt nur innerhalb der ihr durch die Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten. Ihre Grundlagen bilden insbesondere EUV und AEUV.

Funktion und Voraussetzungen

Die EU erlässt unter anderem Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse.

Beispiel

Die Mitgliedstaaten beschließen eine Richtlinie im Rat und Parlament.

Verwandte Begriffe

Europarecht, Vertrag über die Europäische Union (EUV)

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