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Datenschutzbeschwerde

Datenschutzbeschwerde ist die Eingabe einer betroffenen Person bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, mit der sie eine mutmaßlich rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten überprüfen lässt. Art. 77 DSGVO gewährt dieses Beschwerderecht insbesondere am Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder Ort des behaupteten Verstoßes. Die Behörde untersucht den Sachverhalt im Rahmen ihrer Befugnisse und unterrichtet den Beschwerdeführer über Stand und Ergebnis. Die Beschwerde ersetzt nicht automatisch zivilrechtliche Ansprüche oder gerichtlichen Rechtsschutz.

Rechtliche Einordnung

Das Beschwerderecht gehört zu den Betroffenenrechten der DSGVO. Zuständig sind unabhängige Aufsichtsbehörden. Der Beschwerdeführer sollte Verantwortlichen, Vorgang, betroffene Daten und den vermuteten Verstoß nachvollziehbar bezeichnen.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Die Aufsichtsbehörde kann Auskünfte verlangen, Untersuchungen durchführen und bei einem Verstoß Abhilfemaßnahmen anordnen. Eine Beschwerde kann etwa eine verweigerte Löschung oder unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen.

Abgrenzung

Die Datenschutzbeschwerde ist kein Schadensersatzprozess. Ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz muss gesondert verfolgt werden. Auch eine Strafanzeige und die Meldung einer Datenschutzverletzung durch den Verantwortlichen sind andere Verfahren.

Beispiel

Ein Nutzer verlangt von einem Unternehmen Auskunft über gespeicherte Daten, erhält aber trotz Erinnerung keine Antwort. Er reicht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde mit Schriftverkehr und Zeitangaben ein.

Häufige Fragen

Kostet eine Datenschutzbeschwerde etwas?

Das aufsichtsbehördliche Beschwerdeverfahren ist für den Betroffenen grundsätzlich kostenfrei.

Muss vorher das Unternehmen kontaktiert werden?

Nicht zwingend, häufig hilft eine vorherige Anfrage aber bei der Klärung und Dokumentation.

Kann die Behörde Schadensersatz zusprechen?

Nein. Über einen individuellen Schadensersatzanspruch entscheidet grundsätzlich das zuständige Gericht.

Verwandte Begriffe und Quellen

Art. 77 DSGVO und grundrechte-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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