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KI-Recht – Pflichten nach der EU-KI-Verordnung

Das KI-Recht nach der EU-KI-Verordnung ordnet Entwicklung, Bereitstellung, Einfuhr, Vertrieb und Verwendung künstlicher Intelligenz nach einem risikobasierten System. Verbotene Praktiken sind untersagt, Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen umfassenden Anforderungen, bestimmte Systeme müssen Transparenzpflichten erfüllen und Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treffen eigene Dokumentations- und Informationspflichten. Welche Pflichten gelten, hängt von Rolle, Systemart, Verwendungszweck und Einführungszeitpunkt ab. Datenschutz, Urheberrecht, Produkthaftung, Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht gelten daneben fort.

Risikostufen

Die Verordnung unterscheidet verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit besonderen Transparenzpflichten und sonstige KI. Die Einstufung folgt gesetzlichen Kriterien und Anhängen, nicht allein technischer Komplexität oder wirtschaftlicher Bedeutung.

Pflichtenträger

Anbieter entwickeln oder lassen Systeme entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber verwenden Systeme in eigener Verantwortung. Hinzu kommen Einführer, Händler, Produkthersteller und Bevollmächtigte. Ein Betreiber kann durch wesentliche Änderung oder Zweckänderung selbst Anbieterpflichten übernehmen.

Zentrale Pflichten

Je nach Kategorie gelten Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Registrierung und Beobachtung nach dem Inverkehrbringen. Beschäftigte und sonstige befasste Personen müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Beispiel

Ein Arbeitgeber nutzt ein System zur Vorauswahl von Bewerbern. Wegen des Einsatzes im Beschäftigungszugang kann ein Hochrisikofall vorliegen. Anbieter- und Betreiberpflichten sowie Datenschutz-Grundverordnung sind getrennt zu prüfen.

Häufige Fragen

Gilt die Verordnung nur für EU-Unternehmen?

Nein. Auch Drittstaatenanbieter können erfasst sein, wenn Systeme oder Ergebnisse in der Union verwendet werden.

Ist jede generative KI Hochrisiko-KI?

Nein. Einstufung und GPAI-Pflichten sind zu unterscheiden.

Gelten alle Vorschriften gleichzeitig?

Nein. Die Verordnung sieht einen gestaffelten Geltungsbeginn vor.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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