Verfassungsbeschwerdefrist
Verfassungsbeschwerdefrist ist die gesetzliche Frist, innerhalb der eine Verfassungsbeschwerde erhoben und begründet werden muss. Ihre Dauer richtet sich vor allem danach, ob eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder unmittelbar ein Gesetz beziehungsweise ein anderer Hoheitsakt ohne eröffneten Rechtsweg angegriffen wird.
Monatsfrist
Gegen gerichtliche und andere bekannt gegebene Entscheidungen muss die Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 BVerfGG grundsätzlich binnen eines Monats erhoben und vollständig begründet werden.
Die Frist beginnt regelmäßig mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der vollständig abgefassten Entscheidung. Je nach Verfahrensrecht können Verkündung oder sonstige Bekanntgabe maßgeblich sein.
Jahresfrist
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz oder einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den kein Rechtsweg offensteht, gilt grundsätzlich eine Frist von einem Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes oder Erlass des Hoheitsakts.
Erhebung und Begründung
Innerhalb der Frist muss nicht nur die Beschwerde eingegangen sein. Auch die maßgeblichen Tatsachen, der angegriffene Hoheitsakt und die möglicherweise verletzten Grundrechte müssen hinreichend dargelegt werden. Eine unvollständige Begründung lässt sich nach Fristablauf nur begrenzt ergänzen.
Wiedereinsetzung
War der Beschwerdeführer ohne eigenes Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; innerhalb dieser Frist ist auch die versäumte Handlung nachzuholen.
Beispiel
Wird eine letztinstanzliche Entscheidung am 4. März ordnungsgemäß zugestellt, muss die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich spätestens am entsprechenden Tag des Folgemonats vollständig erhoben und begründet sein. Für die konkrete Berechnung sind die gesetzlichen Fristenregeln und Besonderheiten des Einzelfalls entscheidend.
Häufige Fragen
Genügt ein kurzes Schreiben zur Fristwahrung?
Regelmäßig nicht. Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Frist auch den gesetzlichen Begründungsanforderungen genügen.
Kann die Frist verlängert werden?
Die gesetzliche Beschwerdefrist kann grundsätzlich nicht verlängert werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.