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Folgenabwägung

Folgenabwägung ist eine gerichtliche Abwägung der Nachteile, die bei unterschiedlichen vorläufigen Entscheidungen eintreten können. Im Eilrechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts werden insbesondere die Folgen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit den Folgen ihrer Ablehnung verglichen.

Folgenabwägung nach § 32 BVerfGG

Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, stellt das Bundesverfassungsgericht zwei mögliche Fehlentscheidungen gegenüber: Einerseits könnte es den Eilantrag ablehnen, obwohl die Verfassungsbeschwerde später Erfolg hat. Andererseits könnte es die einstweilige Anordnung erlassen, obwohl die Hauptsache später erfolglos bleibt.

Welche Folgen werden berücksichtigt?

Maßgeblich sind Art, Schwere, Dauer und Wahrscheinlichkeit der drohenden Nachteile. Besonders bedeutsam ist, ob Folgen irreversibel sind oder später nur schwer rückgängig gemacht werden können. Neben den Interessen des Antragstellers können auch Belange anderer Betroffener und des Gemeinwohls einzubeziehen sein.

Verhältnis zu den Erfolgsaussichten

Die verfassungsrechtlichen Fragen der Hauptsache bleiben im Eilverfahren grundsätzlich außer Betracht. Ist die Hauptsache von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, scheidet eine einstweilige Anordnung regelmäßig aus. Ist sie offensichtlich begründet, können die Erfolgsaussichten stärker ins Gewicht fallen.

Strenger Maßstab

Eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts kann erhebliche Auswirkungen haben. Deshalb müssen die für ihren Erlass sprechenden Gründe besonderes Gewicht besitzen. Noch strengere Anforderungen gelten regelmäßig, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll.

Beispiel

Ohne einstweilige Anordnung droht eine nicht rückgängig zu machende Maßnahme. Mit der Anordnung würde dagegen eine staatliche Regelung nur vorübergehend ausgesetzt. Das Gericht vergleicht Gewicht und Wahrscheinlichkeit beider Nachteilsszenarien.

Häufige Fragen

Entscheidet die Folgenabwägung bereits die Hauptsache?

Nein. Sie bewertet vorläufig nur die möglichen Folgen bis zur endgültigen Entscheidung.

Gewinnt automatisch der Antragsteller mit dem schwersten persönlichen Nachteil?

Nein. Das Gericht berücksichtigt alle erheblichen privaten und öffentlichen Interessen.

Weiterführende Informationen

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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