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Stipulatio

Die Stipulatio ist ein förmlicher mündlicher Vertrag des römischen Rechts, durch den der Schuldner auf eine entsprechende Frage des Gläubigers eine Leistung verspricht. Im klassischen Recht setzt sie grundsätzlich die gleichzeitige Anwesenheit beider Beteiligten und eine inhaltlich übereinstimmende Frage und Antwort voraus. Sie ermöglicht die Begründung verschiedenartiger Verpflichtungen, etwa zur Zahlung oder Sicherung einer Forderung. Ihre Voraussetzungen wurden im Laufe der römischen Rechtsentwicklung gelockert; eine bloße schriftliche Erklärung war ursprünglich nicht ausreichend.

Förmlichkeit und Verpflichtung

Die Stipulatio gehört zu den Verbalverträgen. Anders als bei einem Kaufvertrag entsteht die Verpflichtung durch den vorgeschriebenen Wortwechsel. Die ältere Form der sponsio verwendet besondere, römischen Bürgern vorbehaltene Worte; andere Frageformen stehen auch Fremden offen. Vom heutigen Grundsatz der Formfreiheit unterscheidet sich dieser Entstehungstatbestand deutlich. Urkunden können den Abschluss beweisen, ersetzen im klassischen Recht aber nicht ohne Weiteres die mündliche Erklärung.

Beispiel

Ein Gläubiger fragt den anwesenden Schuldner, ob er ihm hundert Denare geben werde. Der Schuldner antwortet entsprechend mit einem Leistungsversprechen. Bei wirksamem Abschluss entsteht eine klagbare Verpflichtung aus Stipulatio.

FAQ

War jede Zusage eine Stipulatio?

Nein. Entscheidend waren die jeweiligen Voraussetzungen des förmlichen Frage-und-Antwort-Verfahrens.

Musste die Erklärung schriftlich sein?

Ursprünglich entstand die Verpflichtung mündlich. Eine Urkunde hatte vor allem Beweisfunktion.

Gilt diese Form heute noch?

Die Stipulatio ist ein historisches Institut. Heutige Verträge richten sich nach dem geltenden Vertragsrecht.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Corpus Iuris Civilis · Rechtsgeschäft · Anspruch · Rechtsgeschichte

Quellen und weiterführende Informationen

Gaius, Institutionen, Buch 3 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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