Gleichschaltung
Gleichschaltung bezeichnet die 1933 und 1934 betriebene erzwungene Unterordnung staatlicher, politischer und gesellschaftlicher Institutionen unter die nationalsozialistische Herrschaft. Durch Gesetze, Verordnungen, Gewalt und personelle Säuberungen wurden Länderautonomie, Parteienpluralismus, kommunale Selbstverwaltung, Verbände, Medien, Kultur und Berufsorganisationen beseitigt oder kontrolliert. Der Begriff war nationalsozialistische Herrschaftssprache und verschleierte Entrechtung sowie Zwang. Rechtshistorisch beschreibt er den raschen Umbau des föderalen demokratischen Verfassungsstaats in eine zentralisierte Diktatur ohne wirksame Gewaltenteilung.
Historische Einordnung
Wichtige Schritte waren die Gleichschaltung der Länder, das Verbot beziehungsweise die Selbstauflösung anderer Parteien und die Ausschaltung unabhängiger Organisationen.
Rechtliche Bedeutung
Formelle Gesetze standen neben Terror und administrativem Druck. Die Justiz blieb institutionell bestehen, wurde aber zunehmend ideologisch und personell angepasst.
Beispiel
Ein Landesparlament wurde nach dem Ergebnis der Reichstagswahl neu zusammengesetzt und später vollständig beseitigt; staatliche Hoheitsrechte gingen auf das Reich über.
Häufige Fragen
War Gleichschaltung ein einzelnes Gesetz?
Nein. Sie bestand aus zahlreichen Rechtsakten und außerrechtlichen Zwangsmaßnahmen.
Warum ist der Begriff problematisch?
Er stammt aus der NS-Sprache und verharmlost den gewaltsamen Abbau pluralistischer Strukturen.
Wann war der Kernprozess abgeschlossen?
Die entscheidenden institutionellen Umformungen erfolgten vor allem 1933 und 1934.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.