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Mancipatio

Die Mancipatio ist ein förmlicher Übertragungsakt des älteren römischen Rechts. Sie erfolgt als symbolischer Kauf unter Verwendung von Erz und Waage vor fünf volljährigen römischen Bürgern als Zeugen und einem Waagehalter. Der Erwerber erklärt seinen Rechtsanspruch in vorgeschriebenen Worten. Die Form dient insbesondere der Übertragung von res mancipi, etwa italischen Grundstücken und bestimmten Arbeitstieren. Sie besitzt daneben familien- und erbrechtliche Funktionen und ist von der bloßen Übergabe einer Sache zu unterscheiden.

Erz, Waage und Rechtserwerb

Die Form ist bei Gaius als imaginärer Verkauf beschrieben. Ihr Anwendungsbereich reicht über tatsächlich entgeltliche Geschäfte hinaus. Wird eine res mancipi lediglich übergeben, kann der Erwerber im klassischen Recht bonitarisch geschützt sein, während das quiritische Eigentum zunächst beim Veräußerer verbleibt. Die Unterscheidung der Sachklassen und die förmlichen Erwerbswege verloren später an Bedeutung.

Beispiel

Ein römischer Bürger veräußert ein italisches Grundstück. Für die Übertragung des quiritischen Eigentums wird der symbolische Akt mit Zeugen, Waagehalter und vorgeschriebenen Erklärungen durchgeführt. Die Zahlung des Kaufpreises allein erfüllt diese Form nicht.

FAQ

Wie viele Zeugen waren erforderlich?

Fünf volljährige römische Bürger; hinzu kam der Waagehalter.

War Mancipatio immer ein echter Kauf?

Nein. Der symbolische Akt konnte auch anderen rechtlichen Zwecken dienen.

Entspricht sie der heutigen Übereignung?

Sie ist ein historischer Übertragungsakt mit eigenen Voraussetzungen; heutiges Sachenrecht verwendet andere Regeln.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Corpus Iuris Civilis · Rechtsgeschäft · Abstraktionsprinzip · Rechtsgeschichte

Quellen und weiterführende Informationen

Gaius, Institutionen, Buch 1 · Gaius, Institutionen, Buch 2

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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