Ehewohnung

Die Ehewohnung ist die Wohnung, die Ehegatten während der Ehe gemeinsam als Mittelpunkt ihres häuslichen Lebens genutzt haben. Bei Trennung und Scheidung kann geregelt werden, wer sie vorläufig oder dauerhaft nutzen darf. Maßgeblich sind insbesondere das Wohl gemeinsamer Kinder, die Lebensverhältnisse der Ehegatten und unbillige Härten. Eigentum oder Mietvertragsstellung entscheiden nicht allein über die vorläufige Zuweisung; sie bleiben aber für die endgültige rechtliche Gestaltung bedeutsam.

Zuweisung während der Trennung

Ein Ehegatte kann die alleinige Nutzung verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Gewalt oder Gefährdungen haben besonderes Gewicht.

Regelung anlässlich der Scheidung

Das Familiengericht kann die Wohnung einem Ehegatten überlassen und unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Mietverhältnis begründen oder ändern.

Beispiel

Bleiben minderjährige Kinder bei einem Elternteil, kann ihr Bedürfnis nach Kontinuität für die Überlassung der bisherigen Wohnung sprechen.

Häufige Fragen

Darf ein Ehegatte den anderen einfach aussperren?

Grundsätzlich nicht. Eine einvernehmliche oder gerichtliche Regelung ist erforderlich.

Entscheidet das Eigentum allein?

Nein. Bei der familienrechtlichen Zuweisung werden weitere Interessen abgewogen.

Verwandte Begriffe

Hausratsteilung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Getrenntleben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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