Scheidungsfolgen

Scheidungsfolgen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung sowie namensrechtliche Fragen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln sein. Manche Folgen prüft das Familiengericht von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Ehegatten können zahlreiche Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Vermögensrechtliche Folgen

Je nach Güterstand kommen insbesondere Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung in Betracht. Der Versorgungsausgleich betrifft während der Ehe erworbene Alters- und Invaliditätsanrechte.

Persönliche und familiäre Folgen

Zu klären sein können Unterhalt, Namensführung, Ehewohnung und Hausrat. Kindschaftssachen sind rechtlich eigenständig und am Kindeswohl auszurichten.

Beispiel

Mit der Scheidung kann das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen, während ein Zugewinnausgleich nur auf entsprechenden Antrag verfolgt wird.

Häufige Fragen

Werden alle Folgen automatisch geregelt?

Nein. Zwischen Amtsverfahren und antragsabhängigen Folgesachen ist zu unterscheiden.

Können Ehegatten Vereinbarungen treffen?

Ja. Für bestimmte Regelungen gelten jedoch notarielle oder gerichtliche Formvorschriften.

Verwandte Begriffe

Versorgungsausgleich, Hausratsteilung, Ehewohnung. Weitere Informationen: info-familienrecht.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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