Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist der gesetzliche Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern auf Deckung seines gesamten Lebensbedarfs. Er umfasst insbesondere Ernährung, Wohnung, Kleidung, Bildung, Betreuung und angemessene persönliche Bedürfnisse. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht bei minderjährigen Kindern regelmäßig durch Pflege und Erziehung als Naturalunterhalt; der andere leistet grundsätzlich Barunterhalt. Höhe und Leistungsfähigkeit richten sich nach Einkommen, Alter und weiteren gesetzlichen Umständen.
Minderjährige Kinder
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder stehen unter besonderem Schutz. Eltern müssen ihre verfügbaren Mittel grundsätzlich gleichmäßig für sich und die Kinder verwenden.
Höhe
In der Praxis dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung. Kindergeld wird nach gesetzlichen Regeln auf den Bedarf angerechnet.
Beispiel
Lebt das Kind überwiegend bei der Mutter, leistet sie regelmäßig Naturalunterhalt; der leistungsfähige Vater zahlt Barunterhalt.
Häufige Fragen
Endet Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag?
Nein. Auch volljährige Kinder können etwa während einer angemessenen Ausbildung unterhaltsberechtigt sein.
Kann auf Kindesunterhalt verzichtet werden?
Auf künftigen Unterhalt kann grundsätzlich nicht wirksam verzichtet werden.
Verwandte Begriffe
Unterhaltspflicht, Familienrecht, Scheidungsfolgenvereinbarung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.