Barunterhalt

Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und sonstigen Einkünften.

Berechnung

Für Kindesunterhalt wird häufig die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung verwendet. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Leistungsfähigkeit

Dem Pflichtigen muss grundsätzlich ein angemessener Selbstbehalt verbleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Beispiel

Lebt ein Kind dauerhaft bei einem Elternteil, zahlt der andere bei ausreichendem Einkommen monatlichen Barunterhalt.

Häufige Fragen

Kann Betreuung teilweise angerechnet werden?

Bei erheblich erweitertem Umgang oder Wechselmodell kann eine differenzierte Berechnung erforderlich sein.

Wird Kindergeld berücksichtigt?

Ja. Es wird nach den gesetzlichen Vorgaben auf den Barbedarf angerechnet.

Verwandte Begriffe

Nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt, Familienrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Erbauseinandersetzung

    Erbauseinandersetzung ist die rechtliche und tatsächliche Aufteilung des Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft mit dem Ziel, die gemeinschaftliche Bindung zu beenden. Zunächst sind Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen; anschließend wird der verbleibende Überschuss nach Erbquoten, Teilungsanordnungen und Vereinbarungen verteilt. Können sich die Miterben nicht einigen, kommen Auseinandersetzungsklage, Verkauf einzelner Gegenstände oder Teilungsversteigerung in Betracht. Bis zur…

  • |

    Geburtsschaden

    Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes oder der Mutter, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder unmittelbarer Nachsorge entsteht. Rechtlich ist zwischen schicksalhaften Komplikationen und Schäden infolge eines Behandlungs-, Diagnose-, Überwachungs- oder Organisationsfehlers zu unterscheiden. Nur wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt und den Schaden verursacht hat, kommen insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld…

  • |

    Gesetz über die religiöse Kindererziehung

    Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt, wer über die religiöse Erziehung eines Kindes entscheidet und wie der Kindeswille berücksichtigt wird. Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten einvernehmlich; bei Streit gelten familienrechtliche Entscheidungsregeln. Das Gesetz enthält altersabhängige Mitwirkungsrechte und begründet mit Vollendung des 14. Lebensjahres die volle Religionsmündigkeit. Es schützt damit das Elternrecht, die Religionsfreiheit und das…

  • |

    Befunderhebungsfehler

    Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Behandelnder medizinisch gebotene Befunde nicht rechtzeitig erhebt oder sichert. Anders als beim Diagnosefehler fehlt damit eine erforderliche Untersuchungsgrundlage. Typische Fälle sind unterlassene Labor-, Bildgebungs-, Kontroll- oder Nachuntersuchungen. Der Fehler kann besondere Beweiserleichterungen auslösen, wenn der hypothetisch erhobene Befund wahrscheinlich reaktionspflichtig gewesen wäre und das Unterlassen der gebotenen Reaktion grob…

  • | |

    Rahmenvertrag

    Ein Rahmenvertrag legt allgemeine Bedingungen für eine Vielzahl künftiger Einzelverträge zwischen denselben Parteien fest. Er kann etwa Preise, Qualitätsmaßstäbe, Lieferwege, Haftung, Laufzeit und Bestellverfahren regeln, ohne bereits jede einzelne Leistungspflicht auszulösen. Ob eine Abnahme- oder Lieferpflicht besteht, hängt vom Inhalt ab. Die späteren Einzelverträge ergänzen den Rahmen und gehen bei bewusst abweichenden Regelungen regelmäßig vor….