Vaterschaft
Vaterschaft ist die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu einem Mann. Rechtlicher Vater ist nach dem BGB der Mann, der bei der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Die rechtliche Vaterschaft begründet Verwandtschaft und kann Folgen für Unterhalt, Erbrecht, Namen, Staatsangehörigkeit und elterliche Sorge haben. Biologische und rechtliche Vaterschaft können auseinanderfallen.
Entstehung
Die gesetzlichen Tatbestände stehen grundsätzlich nebeneinander; eine bestehende rechtliche Vaterschaft sperrt regelmäßig Anerkennung oder Feststellung eines anderen Mannes.
Klärung
Bei Zweifeln kommen ein Verfahren zur Feststellung oder eine Anfechtung in Betracht.
Beispiel
Ist die Mutter bei Geburt verheiratet, gilt ihr Ehemann zunächst als rechtlicher Vater.
Häufige Fragen
Begründet ein privater DNA-Test Vaterschaft?
Nein. Er ändert die rechtliche Zuordnung nicht.
Hat Anerkennung automatisch gemeinsames Sorgerecht zur Folge?
Nein. Vaterschaft und Sorgerecht sind zu unterscheiden.
Verwandte Begriffe
Abstammung, Vaterschaftsanerkennung, Kindesunterhalt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.