Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der die Parteien ein bestehendes Vertragsverhältnis einvernehmlich für die Zukunft beenden. Anders als bei der einseitigen Kündigung müssen beide Seiten zustimmen. Im Arbeitsrecht kann dadurch ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beendet und zugleich eine Abfindung vereinbart werden. Wegen möglicher Folgen für Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld, Zeugnis und offene Ansprüche sollte der Inhalt sorgfältig geprüft werden.

Form und Inhalt

Ein Aufhebungsvertrag über ein Arbeitsverhältnis bedarf nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Typische Regelungen betreffen Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub, Abfindung, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln.

Rechtsfolgen

Mit Wirksamwerden endet das Vertragsverhältnis zum vereinbarten Termin. Kündigungsschutzvorschriften greifen grundsätzlich nicht wie bei einer Arbeitgeberkündigung. Sozialrechtlich kann der Vertrag eine Sperrzeit oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs auslösen.

Beispiel

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich, dass der Arbeitsvertrag zum Monatsende endet und der Arbeitnehmer eine Abfindung sowie ein qualifiziertes Zeugnis erhält.

Häufige Fragen

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht regelmäßig nicht. Anfechtung oder Unwirksamkeit kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Zivilrechtlich können die Parteien einen anderen Beendigungszeitpunkt vereinbaren; sozialrechtliche Nachteile sind jedoch möglich.

Verwandte Begriffe

Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Abfindung, Freistellung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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