Opposition

Als Opposition werden im parlamentarischen System die Abgeordneten und Fraktionen bezeichnet, die die Regierung nicht tragen. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die Regierung öffentlich zu kontrollieren, politische Alternativen zu entwickeln und Kritik in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Eine handlungsfähige Opposition ist ein wesentliches Element der freiheitlichen Demokratie. Sie verfügt über allgemeine Abgeordnetenrechte und teilweise über besondere Minderheitsrechte, deren Ausgestaltung sich aus Verfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen ergibt.

Demokratische Funktion

Die Opposition kontrolliert die Bundesregierung, macht Alternativen sichtbar und ermöglicht politischen Wettbewerb. Sie ist eng mit dem Demokratieprinzip verbunden.

Rechte der parlamentarischen Minderheit

Kontrollinstrumente sind unter anderem Anfragen, Debatten, Untersuchungsausschüsse und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Nicht jedes Minderheitenrecht steht allerdings allein der größten Oppositionsfraktion zu.

Beispiel

Oppositionsfraktionen verlangen Auskunft über Regierungshandeln und beantragen eine Debatte im Bundestag.

Häufige Fragen

Ist Opposition gegen den Staat gerichtet?

Nein. Parlamentarische Opposition ist ein verfassungsrechtlich erwünschter Bestandteil demokratischer Staatsorganisation.

Kann die Opposition Gesetzentwürfe einbringen?

Ja, sofern die geschäftsordnungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verwandte Begriffe

Fraktion, Bundestag, Abgeordneter, Freiheitliche demokratische Grundordnung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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