Zustimmungsgesetz

Ein Zustimmungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das nur zustande kommt, wenn der Bundesrat ihm ausdrücklich zustimmt. Das Zustimmungserfordernis besteht nicht allgemein, sondern nur, wenn das Grundgesetz es für die jeweilige Regelung vorsieht. Verweigert der Bundesrat endgültig seine Zustimmung, scheitert das Gesetz. Zustimmungsgesetze betreffen häufig Interessen der Länder, etwa ihre Finanzen oder Verwaltung. Sie unterscheiden sich von Einspruchsgesetzen, bei denen der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen kann.

Zustimmungserfordernis

Ob ein Gesetz zustimmungsbedürftig ist, ergibt sich aus einer ausdrücklichen Vorschrift des Grundgesetzes. Eine bloße politische Bedeutung für die Länder genügt nicht.

Verfahren

Nach dem Beschluss des Bundestages befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Bei Meinungsverschiedenheiten kann regelmäßig der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Abgrenzung zum Einspruchsgesetz

Beim Zustimmungsgesetz ist das positive Einverständnis des Bundesrates erforderlich. Beim Einspruchsgesetz kann der Bundestag den Einspruch gegebenenfalls überstimmen.

Beispiel

Ein Gesetz, das bestimmte Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung von der Zustimmung des Bundesrates abhängig macht, kann selbst zustimmungsbedürftig sein.

Häufige Fragen

Kann der Bundestag eine verweigerte Zustimmung überstimmen?

Nein. Ohne die erforderliche Zustimmung kommt das Gesetz nicht zustande.

Sind alle Bundesgesetze Zustimmungsgesetze?

Nein. Das Zustimmungserfordernis muss sich aus dem Grundgesetz ergeben. Näheres bietet das-grundgesetz.de.

Verwandte Begriffe

Gesetzgebungsverfahren, Bundesrat, Bundestag, Vermittlungsausschuss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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