Verfassungsurkunde von 1808
Die Verfassungsurkunde von 1808, amtlich als Konstitution für das Königreich Baiern bezeichnet, war die am 1. Mai 1808 erlassene erste geschriebene Verfassung des neu geordneten bayerischen Königreichs. Sie bündelte Reformen zur Vereinheitlichung des Staates und enthielt grundlegende Zusicherungen für den Staatsbürger, etwa persönliche Sicherheit, Eigentumsschutz und Gewissensfreiheit. Die vorgesehene Nationalrepräsentation wurde nicht verwirklicht. Die Konstitution…