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Bayerische Verfassung von 1818

Die Bayerische Verfassung von 1818 war die am 26. Mai 1818 von König Maximilian I. Joseph erlassene Verfassungsordnung des Königreichs Bayern. Sie begrenzte die monarchische Staatsgewalt durch rechtliche Bindungen, gewährleistete bestimmte Freiheitsrechte und richtete eine Ständeversammlung mit zwei Kammern ein. Diese wirkte insbesondere an Gesetzgebung und Steuerbewilligung mit. Trotz späterer Änderungen blieb das monarchische Prinzip prägend; eine parlamentarische Demokratie mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht entstand durch die Verfassung nicht.

Monarchie und Mitwirkung der Stände

Der König blieb Träger der Staatsgewalt. Die Kammer der Reichsräte und die Kammer der Abgeordneten eröffneten institutionelle Mitwirkung. Die Entwicklung verlief später durch Verfassungsänderungen, Gesetze und politische Praxis. Der Umbruch von 1918 beendete die Monarchie; 1919 erhielt Bayern eine republikanische Verfassung.

Beispiel

Sollte ein neues Gesetz in die Freiheit oder das Eigentum eines Untertanen eingreifen, genügte nach der Verfassungsordnung nicht schlicht ein beliebiger königlicher Befehl. Die vorgesehene Mitwirkung der Stände musste berücksichtigt werden.

FAQ

War sie demokratisch im heutigen Sinn?

Nein. Repräsentation und monarchische Herrschaft waren miteinander verbunden.

Gilt sie heute noch?

Nein. Für heutiges Landesverfassungsrecht ist die geltende Bayerische Verfassung maßgeblich.

Warum ist sie rechtsgeschichtlich bedeutsam?

Sie verstetigte verfassungsrechtliche Bindungen und die Arbeit einer Volksvertretung in Bayern.

Verwandte Begriffe

Verfassungsbindung · Vorrang der Verfassung · Gesetzgeber · Mediatisierung · Deutsche Bundesakte

Quellen und weiterführende Informationen

Haus der Bayerischen Geschichte: Verfassung von 1818 · Schlussbestimmungen der Bayerischen Verfassung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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