Rei vindicatio
Rei vindicatio bezeichnet die Eigentumsklage des römischen Rechts, mit der der Eigentümer eine ihm gehörende Sache vom Besitzer herausverlangt. Sie gehört zu den dinglichen Klagen, weil sie auf das Eigentumsrecht an der Sache und nicht auf eine persönliche vertragliche Verpflichtung gestützt wird. Der Kläger muss sein Eigentum nachweisen; der Beklagte kann entgegenstehende Einreden geltend machen….