Germanisches Recht
Germanisches Recht bezeichnet die überlieferten Rechtsvorstellungen germanischer Gemeinschaften, insbesondere gewohnheitsrechtliche Regeln zu Verband, Eigentum, Familie und Ausgleich. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung Er verdeutlicht, wie ältere…