Recht und Moral
Recht und Moral bezeichnet das Verhältnis zwischen rechtlich verbindlichen Normen und moralischen Maßstäben. Beide ordnen menschliches Verhalten, unterscheiden sich aber in Entstehung, Durchsetzung und Verbindlichkeit. Recht wird institutionell gesetzt und staatlich durchgesetzt; Moral beruht vor allem auf Vorstellungen von richtigem Handeln. Umstritten ist, ob extrem ungerechtes Recht seine Rechtsqualität verlieren kann. Grundgedanke Recht und Moral…