Widerstandsrecht
Widerstandsrecht ist das Recht, sich gegen eine rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Herrschaft zu wehren. Art. 20 Abs. 4 GG schützt Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts. Rechtliche Bedeutung Er dient als…