Gegenmaßnahme
Eine Gegenmaßnahme ist eine vorübergehende Nichterfüllung einer völkerrechtlichen Pflicht durch einen verletzten Staat, die als Reaktion auf eine vorherige völkerrechtswidrige Handlung des verantwortlichen Staates ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann. Sie soll diesen zur Beendigung der Verletzung und Erfüllung seiner Wiedergutmachungspflichten bewegen, nicht bestrafen. Gegenmaßnahmen müssen verhältnismäßig, grundsätzlich reversibel und auf den verantwortlichen Staat gerichtet sein. Gewaltanwendung…