Territorialitätsprinzip
Das Territorialitätsprinzip knüpft staatliche Hoheitsgewalt und Rechtsanwendung an das eigene Staatsgebiet. Danach darf ein Staat grundsätzlich Sachverhalte regeln und verfolgen, die sich auf seinem Territorium ereignen. Im Strafrecht können sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort eine Tat dem deutschen Recht unterstellen. Völkerrechtlich schützt das Prinzip zugleich die ausschließliche Gebietshoheit vor unzulässigen Eingriffen anderer Staaten….