|

Ratifikation

Ratifikation ist der völkerrechtliche Akt, durch den ein Staat nach vorheriger Unterzeichnung endgültig seine Zustimmung ausdrückt, an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein. Sie erfolgt regelmäßig durch das zuständige Staatsoberhaupt oder eine andere verfassungsrechtlich bestimmte Stelle und wird international durch Austausch oder Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde wirksam. Von der Ratifikation zu unterscheiden ist das innerstaatliche Zustimmungsverfahren, das in Deutschland bei bestimmten Verträgen ein Vertragsgesetz verlangt.

Unterzeichnung und Ratifikation

Die Unterzeichnung schließt die Verhandlungen ab und kann eine Pflicht begründen, Ziel und Zweck nicht zu vereiteln. Die volle Vertragsbindung entsteht jedoch häufig erst mit Ratifikation und dem vertraglich geregelten Inkrafttreten.

Innerstaatliches Verfahren

Nach Art. 59 Absatz 2 GG benötigen politische Verträge und Verträge über Gegenstände der Bundesgesetzgebung grundsätzlich die Zustimmung oder Mitwirkung der zuständigen Gesetzgebungsorgane.

Beispiel

Ein Regierungsvertreter unterzeichnet ein Abkommen. Nach parlamentarischer Zustimmung wird die Ratifikationsurkunde hinterlegt; der Staat wird nach den Vertragsbestimmungen gebunden.

Häufige Fragen

Ist Ratifikation dasselbe wie Inkrafttreten?

Nein. Der Vertrag kann erst später in Kraft treten, etwa wenn eine bestimmte Zahl von Ratifikationen erreicht ist.

Muss jeder Vertrag ratifiziert werden?

Nein. Je nach Vertragsregelung kann die Zustimmung auch durch Unterzeichnung, Annahme, Genehmigung oder Beitritt erfolgen.

Verwandte Begriffe

Wiener Vertragsrechtskonvention, Unterzeichnung, Vertragsgesetz, Inkrafttreten, Beitritt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Schutznormtheorie

    Schutznormtheorie ist der zentrale Maßstab dafür, ob eine öffentlich-rechtliche Norm einem Einzelnen ein subjektives Recht vermittelt. Das ist der Fall, wenn die Norm nicht nur dem öffentlichen Interesse dient, sondern zumindest auch individuelle Interessen einer abgrenzbaren Personengruppe schützen soll. Maßgeblich sind Wortlaut, Systematik, Zweck und Entstehungsgeschichte. Die Theorie ist besonders für Klagebefugnis, Begründetheit und Drittschutz…

  • |

    Rechtsverordnung

    Eine Rechtsverordnung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Anders als ein formelles Gesetz wird sie nicht unmittelbar vom Parlament beschlossen. Sie konkretisiert gesetzliche Vorgaben und darf die Grenzen ihrer Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten. Ermächtigungsgrundlage Für Rechtsverordnungen des Bundes verlangt Art. 80 Abs. 1 GG, dass Inhalt,…

  • Insolvenzmasse

    Insolvenzmasse Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist und das der Schuldner während des Verfahrens erlangt. Aus ihr werden die Kosten des Verfahrens und die Forderungen der Insolvenzgläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung befriedigt. Nicht zur Masse gehören grundsätzlich unpfändbare Gegenstände sowie Vermögen, das wirksam ausgesondert werden kann. Rechtliche Einordnung…

  • | |

    Nachschieben von Gründen

    Nachschieben von Gründen bezeichnet das spätere Ergänzen oder Austauschen der tatsächlichen oder rechtlichen Begründung eines Verwaltungsakts, insbesondere im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Nach § 114 Satz 2 VwGO kann die Behörde Ermessenserwägungen ergänzen. Zulässig ist dies nur, wenn der Verwaltungsakt in seinem Wesen unverändert bleibt, keine erstmalige Ermessensausübung an die Stelle eines vollständigen Ausfalls tritt und das…

  • |

    Öffentlichkeit der Wahl

    Öffentlichkeit der Wahl verlangt, dass die wesentlichen Schritte einer Wahl von Bürgern zuverlässig beobachtet und kontrolliert werden können, ohne besondere Sachkenntnis vorauszusetzen. Der ungeschriebene Wahlrechtsgrundsatz folgt aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Er betrifft insbesondere Wahlhandlung, Stimmenauszählung und Feststellung des Ergebnisses, nicht aber den geheimen Inhalt der einzelnen Stimmabgabe. Dadurch werden Manipulationen erschwert und Vertrauen in das…

  • Einspruchsgesetz

    Ein Einspruchsgesetz ist ein Bundesgesetz, bei dem die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Der Bundesrat kann jedoch nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch einlegen. Diesen Einspruch darf der Bundestag mit den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Mehrheiten zurückweisen. Anders als beim Zustimmungsgesetz besitzt der Bundesrat daher kein endgültiges Vetorecht. Ob ein Gesetz Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz ist, richtet sich danach,…