Wiener Vertragsrechtskonvention
Die Wiener Vertragsrechtskonvention ist ein 1969 geschlossenes internationales Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten. Sie regelt insbesondere Abschluss, Inkrafttreten, Anwendung, Auslegung, Änderung, Ungültigkeit, Beendigung und Suspendierung völkerrechtlicher Verträge. Viele ihrer Bestimmungen geben zugleich Völkergewohnheitsrecht wieder und können deshalb über den Kreis der Vertragsparteien hinaus bedeutsam sein. Die Konvention gilt grundsätzlich für schriftliche Verträge…