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Annexionsverbot

Das Annexionsverbot untersagt einem Staat, fremdes Gebiet durch Gewaltanwendung dauerhaft seinem Staatsgebiet einzuverleiben. Es folgt insbesondere aus dem Gewaltverbot und dem Grundsatz territorialer Integrität. Eine militärische Besetzung bewirkt daher keinen rechtmäßigen Gebietserwerb. Andere Staaten dürfen eine durch schwere Völkerrechtsverletzung geschaffene Lage grundsätzlich nicht als rechtmäßig anerkennen oder unterstützen. Einvernehmliche Gebietsänderungen bleiben möglich, sofern Zustimmung, Selbstbestimmungsrecht und weitere völkerrechtliche Anforderungen gewahrt sind.

Rechtliche Bedeutung

Annexion setzt den Anspruch auf dauerhafte Eingliederung voraus und unterscheidet sich von der vorläufigen Besetzung. Auch Referenden unter militärischem Zwang können eine gewaltsame Gebietsnahme nicht legitimieren.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Das Verbot ist eng mit Gewaltverbot, territorialer Integrität und Selbstbestimmungsrecht verbunden. Aus einem Verstoß können Rückgabe-, Wiedergutmachungs- sowie Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflichten folgen.

Beispiel

Ein Staat besetzt eine Nachbarregion militärisch und erklärt sie anschließend durch nationales Gesetz zum eigenen Hoheitsgebiet. Die gesetzliche Erklärung beseitigt das völkerrechtliche Annexionsverbot nicht.

Häufige Fragen

Ist jede Grenzänderung verboten?

Nein. Einvernehmliche und rechtmäßige Gebietsänderungen sind möglich.

Macht lange Kontrolle eine Annexion rechtmäßig?

Nein. Zeitablauf allein heilt einen gewaltsamen Gebietserwerb nicht.

Welche Pflicht trifft Drittstaaten?

Sie dürfen eine durch schwere Verletzung geschaffene Lage grundsätzlich nicht anerkennen oder unterstützen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Gewaltverbot, territoriale Integrität, Besatzungsrecht, Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Vertiefend: Charta der Vereinten Nationen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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