|

Gewaltverbot

Das Gewaltverbot untersagt Staaten in ihren internationalen Beziehungen grundsätzlich jede Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates oder in sonstiger Weise entgegen den Zielen der Vereinten Nationen. Es ist in Art. 2 Nummer 4 der UN-Charta verankert und gilt zugleich als Völkergewohnheitsrecht sowie weitgehend als zwingendes Völkerrecht. Anerkannte Ausnahmen sind insbesondere Selbstverteidigung und Maßnahmen des UN-Sicherheitsrats.

Geschützte Beziehungen

Das Verbot gilt zwischen Staaten und erfasst unmittelbare militärische Gewalt sowie unter Umständen die erhebliche Unterstützung bewaffneter Gruppen. Innerstaatliche Gewalt wird nicht unmittelbar durch diese Norm geregelt.

Ausnahmen

Nach einem bewaffneten Angriff besteht unter den Voraussetzungen der UN-Charta ein individuelles oder kollektives Selbstverteidigungsrecht. Daneben kann der Sicherheitsrat militärische Maßnahmen autorisieren.

Beispiel

Ein Staat entsendet ohne Rechtfertigung Streitkräfte über die Grenze eines anderen Staates. Dies verletzt grundsätzlich das Gewaltverbot.

Häufige Fragen

Verbietet die Norm wirtschaftlichen Druck?

Das Gewaltverbot erfasst grundsätzlich militärische Gewalt; andere Zwangsformen sind nach weiteren völkerrechtlichen Regeln zu beurteilen.

Ist humanitäre Intervention eine anerkannte Ausnahme?

Eine einseitige militärische Intervention ohne Sicherheitsratsmandat ist als eigenständige Ausnahme rechtlich höchst umstritten und überwiegend nicht anerkannt.

Verwandte Begriffe

Selbstverteidigungsrecht, UN-Sicherheitsrat, bewaffneter Angriff, territoriale Integrität, kollektive Sicherheit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Kriegsverbrechen

    Kriegsverbrechen sind schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, für die natürliche Personen strafrechtlich verantwortlich sind. Sie können in internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten begangen werden. Dazu zählen unter anderem vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Folter, Geiselnahme, bestimmte rechtswidrige Vertreibungen und der Missbrauch geschützter Zeichen. Erforderlich ist ein hinreichender Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt. Verantwortlichkeit kann unmittelbare Täter,…

  • Homogenitätsprinzip

    Das Homogenitätsprinzip verpflichtet die Länder, ihre verfassungsmäßige Ordnung an bestimmten Grundentscheidungen des Grundgesetzes auszurichten. Nach Artikel 28 Absatz 1 GG muss sie insbesondere den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen. Außerdem benötigen Länder, Kreise und Gemeinden eine aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung. Das Prinzip verlangt keine vollständige Gleichheit…

  • |

    Ratifikation

    Ratifikation ist der völkerrechtliche Akt, durch den ein Staat nach vorheriger Unterzeichnung endgültig seine Zustimmung ausdrückt, an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein. Sie erfolgt regelmäßig durch das zuständige Staatsoberhaupt oder eine andere verfassungsrechtlich bestimmte Stelle und wird international durch Austausch oder Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde wirksam. Von der Ratifikation zu unterscheiden ist das innerstaatliche Zustimmungsverfahren,…

  • | | |

    Anonyme Beschwerde

    Eine anonyme Beschwerde ist eine Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei der die Identität des Beschwerdeführers für den Gerichtshof nicht feststellbar ist. Nach Art. 35 Abs. 2 Buchst. a EMRK befasst sich der EGMR nicht mit einer anonymen Individualbeschwerde. Davon zu unterscheiden ist der Schutz der Identität gegenüber der Öffentlichkeit: Ein namentlich identifizierter…

  • |

    Verfassungskonforme Auslegung

    Die verfassungskonforme Auslegung ist eine Auslegungsmethode, nach der unter mehreren möglichen Bedeutungen einer Rechtsnorm diejenige gewählt wird, die mit der Verfassung vereinbar ist. Sie dient dazu, Gesetze möglichst zu erhalten und einen Verfassungsverstoß zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass Wortlaut, Systematik und erkennbarer gesetzgeberischer Zweck die gewählte Deutung noch tragen. Gerichte dürfen unter dem Deckmantel verfassungskonformer…

  • Opposition

    Als Opposition werden im parlamentarischen System die Abgeordneten und Fraktionen bezeichnet, die die Regierung nicht tragen. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die Regierung öffentlich zu kontrollieren, politische Alternativen zu entwickeln und Kritik in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Eine handlungsfähige Opposition ist ein wesentliches Element der freiheitlichen Demokratie. Sie verfügt über allgemeine Abgeordnetenrechte und teilweise über…